Der Berufsverband weist auf die Bedeutung gemeindepädagogischer Arbeit in unserer Kirche hin und vertritt die Interessen des Berufsstandes gegenüber der Kirchenverwaltung und der Öffentlichkeit. Er initiiert während eines Arbeitswochenendes, der Jahreshauptversammlung und den Mitgliederversammlungen fachlichen und kollegialen Austausch und wirkt mit bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. So war und ist der Berufsverband durch seine Vorstandsmitglieder und Arbeitsgruppen aktiv beim Neuentwurf der Anstellungsverordnung im gemeindepädagogischen Dienst und der Musterdienstanweisung sowie der Neugestaltung der BerufsanfängerInnen-Tagung. Die Mitgliederversammlung richtete einen Brief mit Vorschlägen zur Personalentwicklung an alle Dekanatssynodalvorstände der EKHN. Der Vorstand fungiert als Gast bei der Planungsgruppe „Strategieorientierte Personalentwicklung im gemeindepädagogischen Dienst“ der Kirchenverwaltung.Zudem wurde die Mitgliederversammlung zu der Einführung der Personalentwicklungsgespräche gehört.
Der Vorstand unterhält regelmäßigen Kontakt zur Kirchenverwaltung, insbesondere zum Referat Personal- und Organisationsförderung, in dem auch der Beauftragte für den gemeindepädagogischen Dienst Roland Lieske angestellt ist.

 

Wen vertritt er?

Dem Verband gehören rund 120 Mitglieder an, weitere 30 Menschen erhalten die regelmäßigen Informationen zum Berufsverband.
Zu den Mitgliedern gehören:

 

  • GemeindepädagogInnen
  • SozialarbeiterInnen
  • SozialpädagogInnen
  • DiakonInnen
  • DiplompädagogInnen

 

 

die in diesen kirchlich-pädagogischen Arbeitsfeldern der EKHN arbeiten:

 

  • Kirchengemeinden
  • Dekanaten
  • Altenheimen
  • Schulen
  • Krankenhäusern
  • Jugendhäusern
  • anderen kirchlichen Institutionen

 

 

 

Geschichte des Verbandes

Im Jahre 1976 trat ein Gesetz der Kirche in Hessen und Nassau in Kraft, das die Kirche in den Gemeinden, Dekanaten und in der Landeskirche insgesamt nachhaltig verändern sollte, das Kirchengesetz über den Dienst der Gemeindepädagogen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau – Gemeindepädagogengesetz. In neun Paragraphen wurde grundlegendes zur Tätigkeit des gemeindepädagogischen Dienstes in ein Gesetz gegossen und verabschiedet.
Parallel dazu hat sich der Berufsverband der GemeindepädagogInnen in der EKHN entwickelt und letzendlich als eingetragener Verein konstituiert.
Seither vertritt der die Interessen des Berufsstandes und die Idee der gemeindepädagogischen Arbeit in Kirche und Öffentlichkeit.
In den letzten Jahren veränderten sich die Themen des Verbandes – vom spezifischen Schwerpunkt des Gemeindepädagogischen hin zu arbeitsrechtlichen und allgemeinkirchlichen Fragestellungen.
Der IVGM versteht sich nicht nur als Vertretung der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, sondern aller kirchlich-pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EKHN.
In Zukunft wollen wir verstärkt auf die Bedeutung pädagogischer Arbeit in der Kirche hinweisen